Häufig gestellte Fragen zum
WeGebAU-Bildungsgutschein (FAQ)
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme eine Kostenübernahme erhalten,
1. wenn sie älter sind, d.h.
- bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr erlangt haben,
- für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden und
- in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
2. wenn sie geringqualifiziert sind, d.h.
- in den letzten 4 Jahren nicht in ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben, d.h. keinen spezifischen Berufsabschluss für den derzeit ausgeübten Beruf haben
- keinen Schulabschluss oder keine berufliche Qualifikation erworben haben



