Business Akademie
Hallertau

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Gerne beraten wir Sie zu Ihren persönlichen Fördermöglichkeiten

Business Akademie Hallertau - Matthias Bendl

Matthias Bendl
BA Mainburg
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E-Mail

Weitere Informationen zu den WeGebAU-Kursen:
Kostenlose berufliche Weiterbildung - mit WeGebAU-Bildungsgutschein

Häufig gestellte Fragen zum

WeGebAU-Bildungsgutschein (FAQ)

Was ist ein Bildungsgutschein?

Bildungsgutscheine werden nach Prüfung der persönlichen Eignung von der Agentur für Arbeit ausgegeben. Auf dem Gutschein wird das Bildungsziel festgehalten und gilt als schriftliche Zusage für die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagentur.

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme eine Kostenübernahme erhalten,

1. wenn sie älter sind, d.h.

  • bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr erlangt haben,
  • für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden und
  • in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

2. wenn sie geringqualifiziert sind, d.h.

        • in den letzten 4 Jahren nicht in ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben, d.h. keinen spezifischen Berufsabschluss für den derzeit ausgeübten Beruf haben
        • keinen Schulabschluss oder keine berufliche Qualifikation erworben haben

        Was wird gefördert?

        Qualifizierungen, die eine Zertifizierung (z. B. AZWV) aufweisen können gewählt
        werden.

        Unsere geförderten Kurse

        Wer entscheidet, ob die Förderung gewährt wird?

        Ihre Arbeitsagentur vor Ort entscheidet darüber nach einem ausführlichen Beratungsgespräch. Sie müssen glaubhaft machen, dass die Weiterbildung notwendig ist, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder die Arbeitslosigkeit abzuwenden.

        Welche Kosten werden übernommen?

        Alle, die unmittelbar mit der Weiterbildung anfallen: Seminargebühren, Fahrtkosten, ggf. Kosten für Übernachtung und Verpflegung oder Ausgaben für die Kinderbetreuung.

        Wo kann ich die Förderung beantragen?

        Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

        www.arbeitsagentur.de