Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

Die Europäische Union unterstützt Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden wollen, durch Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Besonders Beschäftigte aus kleinen und mittelständischen Betrieben sollen daran teilhaben.
Grundsätzlich können sich aber auch Mini-Jobber, Selbständige und Mitarbeiter größerer Unternehmen zu den Kursen anmelden.
Förderung:
Der ESF unterstützt die Teilnehmer durch eine anteilige Finanzierung der Lehrgangskosten zwischen 45 und 50 Prozent. In gleicher Höhe können die Kursteilnehmer so genannte Freistellungsbescheinigungen erhalten. Besucher der ESF-Kurse tragen bei Erhalt der Förderung nur die Prüfungsgebühren und Auslagen für Unterrichtsmaterialien.



